Es schleift sich voran mit der VDS
Erstellt von Dienstbote am Mittwoch 30. Januar 2008
Pressemitteilung Nr. 11/2008 vom 30. Januar 2008 von dem Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (”6er-Ausschuss”)
hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur
Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat
zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde
der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die
Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik
vertretenen Beschwerdeführer (”Massenverfassungsbeschwerde”). Dem
Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im
Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.
Das heißt die Massenklage von 30.000 besorgten Bürgern bearbeitet der erste Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Na dann mal los meine lieben Verfassungsrichter. Wir setzen auf euch.
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