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Es schleift sich voran mit der VDS

Erstellt von Dienstbote am Mittwoch 30. Januar 2008

Pressemitteilung Nr. 11/2008 vom 30. Januar 2008 von dem Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (”6er-Ausschuss”)
hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur
Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat
zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde
der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die
Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik
vertretenen Beschwerdeführer (”Massenverfassungsbeschwerde”). Dem
Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im
Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Das heißt die Massenklage von 30.000 besorgten Bürgern bearbeitet der erste Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Na dann mal los meine lieben Verfassungsrichter. Wir setzen auf euch.

2 Kommentare zu “Es schleift sich voran mit der VDS”

  1. Santi sagt:

    Na da bin ja mal richtig gespannt! Jetzt können die Herrn Richter mal beweisen wie unabhängig Sie sind!

  2. Dienstbote sagt:

    Ich kann es wie viele andere auch fast nicht abwarten. Aber einen Monat für die Auslosung wer es bearbeitet ist auch nicht wenig.

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